Durch Auffälligkeiten in der Iris (wie z.B. Aufhellungen, Abdunklungen, Farbflecke, Pigmente, auffällige Gefäßzeichnungen, spezielle Fasern etc.) ist es möglich die Konstitution (Ausgangslage eines Menschens), Ursachen sowie Zusammenhänge von Krankheiten zu erkennen. In der Iris (Regenbogenhaut) sieht man eine Widerspiegelung des Körpers mit seinen Organen, die sich in einer strengen, aber logischen Ordnung darstellen. Die Iris ist damit wie ein Fingerabdruck des Menschen. Unter Konstitution versteht man die Art und Weise, in der ein Organismus auf krankmachende Reize reagiert. Die auf der Iris festgestellten Merkmale dienen also nicht primär der Diagnose von aktuellen Krankheiten, sondern geben vielmehr Auskunft über die Veranlagung des Organismus, welche die Entstehung von Krankheiten begünstigen. Dadurch werden die Ursachen für krankhafte Entwicklungen im Gesamtorganismus erkennbar und können im Rahmen des Therapiekonzepts berücksichtigt werden. Einerseits kann man vorbeugende Massnahmen treffen, andererseits hilft die Augendiagnose auch bei akuten Geschehen einen Zusammenhang herzustellen.
Die Augendiagnose ist eine Hinweisdiagnostik. Das heißt, dass zusätzlich immer weitere Diagnosen wie eine ausführliche Anamnese und weitere Diagnostische Untersuchungen durchgeführt werden.